Den geeigneten Platz für das Gartenhaus finden

0
9206
geeigneter-platz-gartenhaus
© Artens - shutterstock.com

Ein Gartenhaus im eigenen Garten ist sowohl eine attraktive Ergänzung zum Wohnhaus als auch sehr nützlich für die Aufbewahrung von Gerätschaften, Werkzeugen, Gartenmöbeln oder für den gelegentlichen Aufenthalt. Während Art und Größe darüber entscheiden, ob eine Baugenehmigung benötigt wird oder nicht, gilt es für jedes Bauvorhaben zunächst den geeigneten Platz auf dem Grundstück zu finden. Unabhängig von einer Baugenehmigung gibt es bei der Planung physische und rechtliche Voraussetzungen zu beachten.

Ist der Wunschplatz auch physisch geeignet?

Der geeignete Standort misst sich nicht nur daran, ob ein bestimmter Platz im Garten nach den individuellen Vorstellungen praktisch oder idyllisch ist. Es gilt, mehrere Faktoren und Überlegungen zu berücksichtigen. Die Beschaffenheit des Bodens spielt eine entscheidende Rolle für den Bau und die dauerhafte Stabilität. Gebäude benötigen eine ebene und stabile Grundfläche für das Fundament. Dafür sollte der Boden nicht zu lose, weich, nass oder gar matschig sein. Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, ob der Wunschplatz auf einer Ebene oder einer Hanglage liegt. Im Fall einer ungünstigen Bodenbeschaffenheit bedeutet dies einen hohen Aufwand an Arbeit und Kosten beim Bau, denn der Grund muss eventuell tiefer ausgehoben, mit mehr Material aufgefüllt oder die Hanglage ausgeglichen werden. Auch die Umgebung sollte geprüft werden. Die geplante Höhe sollte in vertikalem Einklang mitwachsenden umstehenden Bäumen und großen Ästen stehen. Ist beispielsweise ein Schuppen mit Satteldach geplant, benötigt es mehr Freiraum nach oben als eines mit Flachdach.

Auch die Gefahr von umstürzenden Bäumen und abstürzenden Ästen sollte berücksichtigt werden. Gibt es in der Umgebung Teiche und Gewässer wie Bäche, Wassergräben oder Flussufer hat dies zwar einen idyllischen, jedoch keinen technischen Vorteil. Gefrieren im Winter große Wassermengen im Boden oder gibt es Überschwemmungen, verursacht dies Bodenbewegungen und das Haus verschiebt sich. Es sollte von Gewässern, auch kleinen Gartenteichen, mindestens 3 Meter Abstand gehalten werden. Dient das Gebäude nahe einem Gewässer zum Aufenthalt im Freien, stören im Sommer oft Insekten wie Mücken oder Schnaken. Auch die Himmelsrichtung ist eine Überlegung wert. Steht eine Wahl zur Verfügung, ist ein Platz in einem nordöstlichen Eck zwecks Sonnengenuss ein idealer Standort. Ein physisch geeigneter Platz ist gegeben, wenn die natürlichen Bedingungen mit dem Bau harmonieren oder mit entsprechendem Aufwand korrigiert werden können.

Der Platz im Bebauungsplan

Bei der Planung des richtigen Platzes und vor dem Kauf, ist als Erstes zu prüfen ob überhaupt und wo ein Gebilde auf dem Grundstück aufgestellt werden darf. Das öffentliche Baurecht setzt auch in Bezug zur Grundstückslage Grenzen. Existiert bei einer Gemeinde ein festgelegter Bebauungsplan, ist dieser gründlich zu studieren. Häuser, Schuppen und Lauben gelten als Nebenanlagen, die unter Umständen auf einem Grundstück nicht errichtet werden dürfen. Der Bebauungsplan legt fest, inwieweit ein parzelliertes Grundstück bebaut werden darf. Ist beispielsweise ein Grundstück mit einem Wohnhaus, Garagen oder Stellplätzen bereits überbaut, darf ein Gartenhaus nicht aufgestellt werden.

Grundsätzlich hängt es davon ab, ob ein Grundstück im Innenbereich (geschlossene Ortschaft) oder Außenbereich (außerhalb einer geschlossenen Ortschaft) liegt. In einem überplanten Baugebiet enthält der Bebauungsplan sehr viele Festsetzungen, die die Standortfrage beeinflussen. Schließt hinter dem Grundstück ein Landschaftsschutzgebiet oder eine Parkanlage an oder existiert ein spezieller Flächennutzungsplan, kann der Bau verboten werden. Ein Bebauungsplan enthält Baugrenzen, innerhalb derer gebaut werden, darf. Die Regelungen sind sehr vielseitig und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Es ist zu empfehlen, bei der Planung die zuständige Baubehörde zu kontaktieren und einen Lageplan von dem geplanten Gartenhaus vorzulegen. Unter Umständen wird der Bau eines Gartenhauses an einem anderen Platz auf dem Grundstück akzeptiert, als man ihn selbst geplant hat.

gartenhaus-richtig-platzieren

Rechtliches zur Grenzbebauung

Der geeignete Ort im heimischen Garten hängt ebenfalls vom Grenzverlauf des Grundstücks und vom Abstand zum Nachbargrundstück ab. Nach den Richtlinien der Bauordnung der Länder können Schuppen ohne Feuerstätten und ohne Aufenthaltsraum bis zu einer Höhe von maximal 3 Metern und einer Länge von maximal 9 Metern auf der Grenze zum Nachbargrundstück aufgestellt werden. Auf der Grenze dürfen keine beheizbaren Gartenhäuser stehen. Ein Gebäude mit Aufenthaltsraum und Feuerstätte muss einen Abstand von mindestens 3 Metern zur Grundstücksgrenze aufweisen. Die rechtlichen Bedingungen hinsichtlich der Bebauung des Grundstücks sind vor allem in der Baunutzungsverordnung (BauNVO), in der jeweiligen Landesbauordnung des betreffenden Bundeslandes und den örtlichen Satzungen geregelt.

Absprache mit dem Nachbarn bei der Platzierung

Es ist zu empfehlen, vor dem Aufstellen die Nachbarn über den geplanten Bau zu informieren, auch wenn dies rechtlich nicht notwendig ist. So können anstrengende Nachbarschaftsstreitigkeiten vermieden, Bedenken ausgeräumt und eventuell Kompromisse vereinbart werden. In keinem Fall sollten Gartenhäuser “widerrechtlich” aufgestellt werden, denn selbst wenn es den Behörden nicht auffällt, können unzufriedene Nachbarn beim Bauamt Anzeige erstatten, das schwere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Hast du Fragen zu unseren Magazin-Beiträgen oder Produkten? Nutze dazu unsere FAQ, damit alle Unklarheiten beseitigt werden. Oder suchst du einfach nach Inspirationen für dein Bauprojekt? Dann besuche uns auf Pinterest. Dort haben wir spannende Boards für dich erstellt zu den Themen Gartenhäuser, Carports, Terrassenüberdachungen, Gartengestaltung, und vielem mehr. 

Folge uns auch gerne auf Facebook oder Instagram, damit du keine unserer neuen Artikel mehr verpasst.