Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen – Was ist zu beachten?

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versicherung für eine terrassenüberdachung - mann unterschreibt vertrag
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Update: Terrassenüberdachungen in Niedersachsen genehmigungsfrei!

Seit dem 01.01.2019 ist es nach § 60 der Niedersächsischen Bauordnung möglich, eine Überdachung mit einer Grundfläche von bis zu 30m² zu bauen, ohne dass hierfür eine Baugenehmigung notwendig ist.

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Alles Infos zum Thema Baugenehmigungen für Terrassenüberdachungen

Die Integrierung einer fest etablierten Überdachung auf der Terrasse stellt ein Bauvorhaben dar, das mit den baurechtlichen Bestimmungen sowie öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Einklang stehen muss und unter Umständen einer ordnungsgemäßen Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen bedarf.

Das Baurecht ist bezüglich der Terrassenüberdachung in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer sehr unterschiedlich geregelt. Die Genehmigungspflicht ist in fast allen Bundesländern durch die Festlegung bestimmter Maße entschärft worden, doch wäre es ein großer Fehler auf die Prüfung gesetzlicher Vorschriften und das Einholen umfassender Informationen zu verzichten.


 

Wird die jeweilige Überdachung als ein “Verfahren freies Bauvorhaben” deklariert, sollte man sich nicht zu früh freuen, denn es gilt, weitere Vorschriften als die Notwendigkeit eines Bauantrages für die Überdachung zu beachten und eigenverantwortlich zu prüfen. Der Weg zum Bauamt ist unumgänglich, möchte man Rechtssicherheit erlangen und rechtskonform bauen!


 

Terrassenüberdachung mit Sicherheitsglas

Bauerlaubnis aus der Sicht des Baurechts

Baurechtlich ist eine Terrassenüberdachung eine zu ebener Erde liegende Errichtung, Anbau- oder Umbaumaßnahme, sowie Änderung an einem Gebäude und trifft damit auf die gesetzlichen Vorschriften des Bauordnungsrechts und Bauplanungsrechts. Soll eine Überdachung abseits eines Gebäudes freistehend aufgebaut und damit unbebaute Flächen überbaut werden, gelten ähnliche baurechtliche Vorschriften wie bei einem Carport, die ebenfalls in der jeweiligen Landesbauordnung und den Satzungen der betreffenden Gemeinde geregelt sind.

Entscheidungskriterien Bauerlaubnis

  • Region (Innen- oder Außenbereich)
  • Größe
  • fiktives Raumvolumen

Beispiel für “genehmigungsfreies Vorhaben”

  • auch “verfahrensfreies BaKeuvorhaben” oder “baugenehmigungsfreies Vorhaben”
  • Grundfläche von bspw. 30m² nicht überdacht
  • maximal festgelegte Tiefe (Breite der Überdachung) von bspw. 3m nicht überschreiten
  • kann auch an Kubikmetern wie bspw. 50m³ gemessen werden
  • Erscheint die geplante Überdachung aufgrund ihres Formats als genehmigungsfrei, so ist diese Regelung hinfällig, wenn sie Teil eines genehmigungspflichtigen Gesamtvorhabens ist

Denkmalschutz

Sollte die geplante Umbaumaßnahme selbst keiner Baulizenz bedürfen, müssen dennoch eventuell andere Genehmigungen eingeholt werden, wie beispielsweise eine denkmalschutzrechtliche Zulassung für den Anbau an oder in der Nähe von Baudenkmälern oder Bewilligungen nach dem Naturschutzgesetz.

Verantwortlichkeit

Die Genehmigungsfreiheit bezieht sich ausschließlich auf das prüfende Verwaltungsverfahren, das durch einen Bauantrag eingeleitet wird. Die Einhaltung sämtlicher baurechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften, öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und sonstiger Gesetze obliegt dem Bauherrn eigenverantwortlich. Bei Nichteinhaltung und Widerrechtlichkeit drohen eine Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde, Ordnungsstrafen und der Abriss der Terrassenüberdachung.

carport-baugenehmigung
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Gesetzliche Bestimmungen, die immer einzuhalten sind

Ist keine Baulizenz erforderlich, sind dennoch weitere gesetzliche Bestimmungen auf eigene Faust zu prüfen und eigenverantwortlich einzuhalten.

Zunächst ist die Zulassung nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen zu prüfen und die Auflagen genauestens einzuhalten. Aufschluss gibt der Bebauungsplan der Gemeinde.

Entspricht das Bauvorhaben nicht dem Bebauungsplan, kann ein Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans gestellt werden, auch wenn die Terrassenüberdachung selbst keiner Genehmigung bedarf. Existiert kein Bebauungsplan, dann gilt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach §34 Baugesetzbuch (BauGB) auf Bundesebene.

Auch wenn die Zulässigkeit nicht vom Bauamt geprüft wird und der Bau nicht durch eine Bauerlaubnis bewilligt werden muss, sind sämtliche Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung einzuhalten.

Dazu gehören insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zu:

  • den Abstandsflächen
  • zum Brandschutz
  • den statischen Anforderungen
  • den zugelassenen Baustoffen

Da diese eigenverantwortliche Prüfung ein fachlich sehr anspruchsvolles und teilweise auch komplexes Unterfangen darstellt, ist es zu empfehlen eine Beratung bei der Baubehörde oder versierten Fachleuten wie bauvorlageberechtigte Architekten oder Ingenieure zu nutzen.


 

Genehmigungspflicht & Regelungen in den einzelnen Bundesländern

Als verfahrensfreie Bauvorhaben gelten Terrassenüberdachungen in den jeweiligen Bundesländern nachfolgenden Kriterien:

  • Baden-Württemberg: im Innenbereich bis zu einer Grundfläche von 30 Quadratmetern.
  • Bayern: einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern
  • Berlin: einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe bis 3 m²
  • Brandenburg: mit maximal 20 m² Grundfläche und 75 m³ umbautem Raum.
  • Bremen: bis zu einer Tiefe von 3 Metern.
  • Hamburg: Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 m² sowie bei untergeordneten Überdachungen
  • Hessen: Terrassenüberdachungen und Teilverglasungen von erdgeschossigen Terrassen der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze und unter Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 3 § 55 HBO.
  • Mecklenburg-Vorpommern: bis zu einer Fläche von 30 m² und bis zu 3 Meter Tiefe
  • Niedersachsen: mit nicht mehr als 30 m² Grundfläche
  • Nordrhein-Westfalen: einer Fläche bis maximal 30 m² und 4,5m (Update 2020)Metern Tiefe
  • Rheinland-Pfalz: Zu ebener Erde liegende unbeheizte Anbauten wie Terrassenüberdachungen oder Wintergärten bis zu 50 m³ umbauten Raums.
  • Saarland: einer Fläche bis maximal 36 m² und 3 m Tiefe
  • Sachsen: maximal 30 m² Fläche und 3 Meter Tiefe
  • Sachsen-Anhalt: einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern
  • Schleswig-Holstein: ebenerdige Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 Metern.
  • Thüringen: einer Fläche bis maximal 30 m² und 4 m Tiefe.

Übersicht Deutschland Genehmigungspflicht & Regelungen (Grafik)

Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen
Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen (Großen dank an Constantin von contentkueche für die Grafik

Der Gang zum Bauamt – Informationen, schriftliche Bestätigung, Antragsformulare

Es ist zu empfehlen, sich genau beim zuständigen Bauamt über die baurechtlichen und bauplanungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren sowie beraten zu lassen und sich gegebenenfalls auch von fachkundigen Mitarbeitern eine amtliche Bestätigung einzuholen, dass keine Baugenehmigung erforderlich ist.

Muss man sich zu einem späteren Zeitpunkt auf die erhaltene Information berufen, reicht eine mündliche Aussage nicht aus. Es kann für den Anbau einer Terrassenüberdachung auch eine kostenpflichtige Bauvoranfrage gestellt werden.

Muss ein Bauantrag oder eine Bauanzeige gestellt werden, sind die dafür notwendigen Antragsformulare und Informationen ebenfalls beim Baurechtsamt erhältlich.

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19 KOMMENTARE

  1. Hallo , meine Frage ich hatte 2008 eine Terrassenüberdachung machen lassen an einem Reihenhaus, 16 Quadrat Meter ,lies es mir von beiden Nachbarn auf einen Bauvorhaben Formular es mit genaue Grenzdaten unterschreiben, nur jetzt nach elf Jahren spielt einer von den Nachbar verrückt und bombardiert mich immer mit den Aussagen, ich hätte keine Genehmigung und müsste es weg machen lassen. Kann das sein oder !

    • Hallo Stefan,
      hier geht es um rechtliche Aspekte, da können und dürfen wir soweit keine Aussagen zu machen.
      In diesem Fall empfehlen wir, dass du dich mit einem entsprechenden Anwalt in Verbindung setzt.
      Tut uns leid, dass wir dir hier nicht weiterhelfen können.

      VG
      dein steda Team

  2. Guten Morgen,
    ich wohne in Ba-Wü und habe eine Frage zur Formulierung der genehmigungsfreien Bauvorhaben. Was muss ich mir unter “im Innenbereich” vorstellen? Unsere Überdachung soll 21qm haben und wäre somit nicht genehmigungspflichtig, nur diese Formulierung irritiert mich etwas.
    Grüße aus Stuttgart
    Sabrina Berendt

    • Hallo Sabrina,
      vielen Dank für deine Anfrage. Das Thema Baugenehmigung ist immer sehr heikel 🙂
      Unsere Kollegen werden sich aber zeitnah dazu bei dir melden.

      VG
      dein steda Team

  3. Brauche ich eine Baugenehmigung für eine freistehende Terrassenüberdachung ( 4m x 3m ) auf meiner Dachterrasse. 5. OG. Ich wäre sehr dankbar für eine kompetente Aussage.

    • Guten Tag,

      seit dem 01.01.2019 ist es nach § 60 der Niedersächsischen Bauordnung möglich, eine Überdachung mit einer Grundfläche von bis zu 30 m² zu bauen, ohne dass hierfür eine Baugenehmigung notwendig ist (ggfs. müssen Vorgaben bzgl. der Dachterrasse beachtet werden). Um sicher zu gehen, können Sie sich am besten bei Ihrem örtlichen Bauamt informieren, ob Sie für Ihr Bauprojekt eine Baugenehmigung benötigen.

      Schöne Grüße
      wünscht das steda-Team

  4. Hallo.

    Laut Bebauungsplan ist die Dachneigung von Gebäuden auf 15-25° festgeschrieben (Wohngebiet in Niedersachsen). Wir würden aber gerne eine Glas-Terassenüberdachung mit einer Länge von 4m und einer Neigung von ca. 5° bauen.

    Wie hoch sind die Chancen eine Ausnahme zu erhalten oder gilt eine Terassenüberdachung aus Glas und ohne Wände evtl. nicht als Gebäude?

    • Hallo Hendrik,

      vielen Dank für deinen Kommentar! Da es sich hierbei um einen sehr speziellen Fall handelt, können wir dir darauf leider keine konkrete Antwort geben. Wir empfehlen dir, dich mit dem Anliegen an das örtliche Bauamt zu wenden.

      Wir drücken die Daumen und wünschen viel Erfolg bei deinem Vorhaben!

      Dein steda Team

      So muss das!

  5. Moin wollen vom schuppen zum haus ein stück terrasen dach bauen 4m abstand von schuppen zum haus.
    Brauch ich da eine genemigung .

    • Hallo Sandra,

      vielen Dank für deinen Kommentar! Ob eine Baugenehmigung benötigt wird, ist von Ort zu Ort unterschiedlich.
      Am besten erkundigst du dich beim örtlichen Bauamt, um sicherzugehen, dass du die Überdachung bauen darf.

      Dein steda Team

      So muss das!

  6. Hallo würde gerne hintern Haus den Weg überdachen ist 230 breit und 9 Meter Land brauch ich da eine Genehmigung da Kreuz kein Nachbar ans Grundstück wohne in Bayern Lg Christian

    • Hallo Christian,

      vielen Dank für deinen Kommentar! Das Einfachste wäre, wenn wir diese Angelegenheit telefonisch besprechen. Teile uns gerne deine Telefonnummer mit Verweis auf diesen Kommentar per Mail an info@steda-online.de mit oder wende dich direkt per Whatsapp unter 0151 53333035 oder per Telefon 05931 496 5760 an uns.

      Dein steda Team

      So muss das!

    • Hallo Yvonne,
      erst einmal bitten wir um Entschuldigung für die späte Rückmeldung. Wir sind aktuell sehr stark ausgelastet.
      Die von Ihnen geschilderte Situation ist offensichtlich nicht ganz unkompliziert. Es wäre sinnvoll und deutlich effizienter, diese einmal telefonisch zu besprechen. Wir sind optimistisch Ihnen auf diesem Wege weiterhelfen zu können.
      Teilen Sie uns gerne Ihre Telefonnummer mit Verweis auf diesen Kommentar per Mail an info@steda-online.de mit oder wenden Sie sich gerne direkt per Whatsapp unter 0151 53333035 oder per Telefon 05931 496 5760 an uns.

      Wir freuen uns, von Ihnen zu hören und danken Ihnen für Ihr Verständnis

      Ihr steda Team

      So muss das!

  7. Hallo,

    wie ist es denn in unserem Fall?
    Der Immobilienmarkler hat den Käufern des Anbaus erklärt das Grundstück vor dem Haus gehöre Ihnen. Allerdings laut Teilungserklärung gehört es Partei 1+2 von 3. Er hat vorher seine Parteien waren 2+3 keine neue gemacht, sondern Partei 3 gesagt das gehört zu euch und da noch auf dem Grundstück eine Terrasse angebaut. Partei 3 hat sich nicht informiert alles so geglaubt und sich nun die Terrasse ohne wenn zu fragen auch noch überdacht. Das Grundstück gehört aber immer noch allein der Parteien 1+2 . Was macht man denn da? Gruß aus NRW

  8. Guten Tag, wir überlegen, unsere Terrasse zu Überdachen (in Bayern). Die geplante Größe würde mit ca 40m2 die genehmigungsfreie Größe von 30m2 überschreiten und einen Bauantrag nach sich ziehen. Welche Kosten kann man den für einen Bauantrag (Architekt?) erwarten? Vielen Dank

    • Hallo Herr Hochmuth,

      vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an steda wenden. Gerne nehmen wir hierzu per Mail Kontakt mit Ihnen auf.

      Ihr steda-Team

      So muss das!

  9. Wo in Niedersachsen muß ich eine Baugenehmigung für eine Terrassen Überdachung anfordern?
    Oder eine Bestätigung das keine Genehmigung erforderlich ist, da die Überdachung weniger als 30 m2 beträgt?
    Vielen Dank
    M. Much

    • Liebe Frau Much,

      sehr gerne helfen wir Ihnen bei dieser Fragestellung weiter. Wir würden dies jedoch gerne persönlich mit Ihnen abklären. Bitte melden Sie sich doch telefonisch unter der 05903-258930 bei uns.

      Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
      Herzliche Grüße,
      Ihr steda-Team

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