Einen eigenen Garten mit einem gepflegten Rasen, prachtvollen Pflanzen und ansprechendem Mobiliar kann den Aufenthalt im Freien an warmen Tagen versüßen. Damit auch die Gartengeräte, Fahrräder und anderes Gartenzubehör einen geeigneten Platz bekommen kann, ist der Bau eines Gartenhauses eine gute Idee. Doch ist es möglich, einfach so ein Gartenhaus aufzustellen und was ist dabei zu beachten?
Folgende Faktoren spielen hierbei eine Rolle:
- Größe des Gartenhauses
- Beschaffenheit des Grundstückes
- Zukünftiger Standort des Gartenhauses
- Sind zusätzliche Funktionen, wie Toilette, Heizung oder andere nicht genehmigungsfreie Gegenstände geplant?
Ein Gartenhaus oder andere Gebäude, die auf dem eigenen Grundstück errichtet werden sollen, müssen in den meisten Fällen durch eine Baugenehmigung der Behörden freigegeben werden. Auch Gartenhäuser sind von dieser Regelung nicht ausgenommen – mit einigen Ausnahmen.
Denn nicht immer muss eine Baugenehmigung für das geplante eigene Gartenhaus vorliegen. In welchen Fällen ein Gartenhaus genehmigungsfrei aufgestellt werden darf, erklärt sich hier detailliert und aufschlussreich in diesem Artikel.
Bebauungsplan vor Ort beachten
In Wohngebieten, die in den letzten 80 Jahren angelegt worden sind, liegen Städten und Gemeinden ein sogenannter Bebauungsplan vor. In diesem Plan wird geregelt, wo und was gebaut werden darf. Hierzu wurden Regelungen nieder geschrieben und getroffen.
Diese Pläne wurden in der Vergangenheit dafür angelegt, um zu verhindern, dass Stadtbewohner mit Schuppen, Gerätehäusern und anderen Nebengebäuden die eigenen Grundstücke unschön bebauen. Das Stadtbild würde so optisch in Mitleidenschaft gezogen werden.
Zusätzlich zu den Regelungen finden sich oft noch mehr Einschränkungen im Bebauungsplan, wenn es um den Bau eines Gartenhauses geht. Ein Anruf bei der zuständigen Gemeindeverwaltung kann Aufschluss darüber geben, wie bebaut werden darf. Auch ein Termin zur Einsicht des Bebauungsplans der jeweiligen Stadt kann Licht ins Dunkel bringen.
Wie groß darf ein Gartenhaus sein?
Die maximale Größe eines Gartenhauses variiert je nach geplantem Wohn- oder Standort des Gartenhauses. Genehmigungsfreie Gartenhäuser dürfen beispielsweise in Bayern eine umbaute Fläche von 40 m³ besitzen, ohne einen Bauantrag bei der Gemeinde stellen zu müssen. In Bundesländern mit strengeren Bauvorschriften, wie Sachsen kann schon ein Gartenhaus mit einem Rauminhalt von 20 m³ Schwierigkeiten bereiten, da hier die Grenze bei 10m³ liegt.
Um einem Rechtsstreit aus dem Weg gehen zu können, sollte vor der Planungsphase des Gartenhauses also beim Bauamt die erlaubte Größe erfragt und gegebenenfalls der Bebauungsplan eingesehen werden.
Bundesweit keine einheitliche Regelung
Das Erteilen einer Baugenehmigung für das Gartenhaus ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Im jeweiligen Land werden diese Regelungen durch die Landesbauordnung festgelegt.
Hier wird geregelt, welche Größe ein Gartenhaus von der Grundfläche her haben darf und ob dafür eine Baugenehmigung von Nöten ist. Ebenfalls werden die umbaute Fläche in Kubikmeter sowie der Standort, an dem das Gartenhaus stehen darf, festgesetzt und klar geregelt.
In einigen Bundesländern sind die Verordnungen für den Bau eines genehmigungsfreien Gartenhauses eher locker, wie Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen und Bayern. In den Bundesländern Berlin, Saarland, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise herrschen strenge Vorschriften, was Bauvorhaben ohne Genehmigung betrifft.
So entscheidet letztlich der Wohnort darüber, ob das geplante Gartenhaus genehmigungsfrei gebaut werden darf oder nicht. Das Nachfragen bei der zuständigen örtlichen Behörde kann aber nicht schaden.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Baugenehmigung für Gartenhäuser – Was gilt es zu beachten?
Nachbarn bei Planung berücksichtigen
Selbst, wenn alle Schritte von der Landesbauordnung bis hin zum jeweiligen Bebauungsplan erfolgreich kontrolliert wurden, darf eines nicht fehlen: Ein Gespräch mit den Nachbarn über das geplante Bauvorhaben.
Nachbarn sind in den meisten Fällen sehr lange die direkten Anwohner des eigenen Grundstücks und sollten daher vor dem Bau eines Gartenhauses miteinbezogen werden. Gerade bei größeren Gartenhäusern, die als Bauvorhaben angedacht sind, beispielsweise wie steda sie in unterschiedlichen Bauweisen im Sortiment des Onlineshops führt, kann die direkte Kommunikation mit dem Grundstücksnachbar Wunder wirken.
Eventuelle Beeinflussungen und Behinderungen, die vielleicht auftreten können, sollten in einem persönlichen Gespräch besprochen werden. Etwaige Streitgründe können so friedlich ausgeräumt werden.
Eine offene und ehrliche Kommunikation ist hier immer das erste Mittel, welches zur Wahl stehen sollte. So kann auf lange Sicht ein späterer Nachbarschaftsstreit vermieden werden. Gerade bei direkt angrenzenden Grundstücken, sollten die Grundstücksgrenzen eingehalten werden, um Probleme oder gar den Abriss des neuen Gartenhauses auszuschließen.