Räumpflicht für die Auffahrt – Schneeschieben zum Carport

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Schneeräumen im Winter vor dem Haus
© Shutterstock - SKatzenberger

Hausbesitzer haben im Winter mitunter oft wenig zu lachen, denn der Pflicht zum Winterdienst muss nachgekommen werden. Wird es vernachlässigt, die Wege frei von Schnee und Eis zu halten, kann es bei einem Unfall richtig teuer werden. steda klärt heute, unter welchen Umständen wer was zu machen hat.

Wer ist zur Schneeräumung verpflichtet?

Diese ungeliebte Aufgabe fällt grundsätzlich an den Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümer. Winterdienstpflicht bedeutet, dass Eis sofort entfernt gehört, und Schnee sofort nach Beendigung des Schneefalls geräumt werden muss. Bei Glätte ist es zudem wichtig, dass mit Sand oder Splitt gestreut wird, bzw. jemand beauftragt wird, dieses zu tun.

Natürlich kann für den gesamten Winterdienst jemand Dritter beauftragt werden, allerdings bleibt die Kontrollpflicht und die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung trotzdem beim Eigentümer. Wenn Sie der Mieter sind, achten Sie darauf, was in Mietvertrag geregelt wurde, denn der Winterdienst kann vom Eigentümer, bzw. Vermieter auch auf den Mieter übertragen werden.

Ein bloßer Hinweis in der Hausordnung reicht hingegen nicht aus. Für Wohnungsanlagen und Mehrparteienhäuser wird hingegen meistens ein professioneller Winterdienst beauftragt, die Kosten dafür werden auch meist auf die Miete umgelegt.

Die Hauseigentümer haben auch für eine adäquate Vertretung für das Schneeräumen, Eisbeseitigung und Streuen zu sorgen, wenn sie wegen Urlaub oder Krankheit verhindert sind.

Welche Wege fallen unter die Räumpflicht?

Folgende Wege müssen geräumt und gestreut werden:

  • Hauseingang,
  • sowie der Zugang zu den Mülltonnen, der Garage, bzw. dem Carport.
  • Gehwege vor dem Haus muss mindestens einen Meter breit geräumt werden.
  • Führt eine Hauptverkehrs- oder Geschäftsstrasse vorbei, müssen sogar eineinhalb Meter frei werden. Für den Weg zu Mülltonnen und Carport sollte mindestens ein halber Meter frei gemacht werden.

Für Fahrbahnen des Autoverkehrs ist der Grundstückseigentümer nicht zum Winterdienst verpflichtet. Hat die Fahrbahn jedoch keinen Bürgersteig, muss vor dem Haus wie oben beschrieben geräumt und gestreut werden.

räumpflicht für die auffahrt
Räumpflicht auf Auffahrten und Treppen © Shutterstock – glebchik

Zu welchen Zeiten besteht eine Räumpflicht für die Auffahrt?

Gefahrlos begehbar haben die genannten Wege an Werktagen von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends zu sein, an Sonn- und Feiertagen von 9 Uhr morgens bis 20 Uhr abends. Besteht Rutschgefahr aufgrund von Glätte, bzw. schneit es anhaltend, müssen Sie auch mehrmals täglich den Winterdienst durchführen. Wenn es die Witterung erfordert, müssen Sie auch mehrmals täglich der Streupflicht nachkommen.

Wenn Sie zu anderen Zeiten auf Ihrem Grundstück eine Feier oder sonstige Veranstaltung abhalten, müssen Sie natürlich auch dann dafür sorgen, dass Ihre Gäste unfallfrei die Auffahrt passieren können.

Welches Streumaterial darf verwendet werden?

Die Verwendung von Streusalz und anderen Auftaumitteln ist in den meisten Gemeinden für den privaten Gebrauch nicht zulässig. Das liegt daran, dass das Salz schädlich ist für Umwelt, Tiere und Infrastruktur.

Gelangt das Salz bei der Schneeschmelze nämlich in den Boden, schädigt es dort lebende Mikroorganismen, was zur Folge hat, dass wichtige Nährstoffe für Pflanzen und Bäume ausgewaschen werden.

Außerdem gelangt Salz durch das Schmelzwasser in Seen und Flüsse, und wirkt auch dort negativ auf das Ökosystem ein. Tieren bekommt der Genuss versalzenen Schnees und dessen Pfützen ebenso wenig.

Salz ist aber auch eine Hauptursache für Rostschäden und Korrosion, sowohl an den Fahrzeugen, als auch an Brücken und Straßen.

Für eine Zufahrt zu einem Privatgrundstück ist es im Normalfall völlig ausreichend, den Weg mit Schaufel und Besen frei zu machen. Sollte dennoch aufgrund von Rutschgefahr der Einsatz von Streumittel notwendig sein, sind Kies, Sand oder Sägespäne die beste Wahl.

Splitt und Granulat sollte nicht zum Einsatz kommen, da Substanzen wie Blei, Arsen oder Quecksilber enthalten sein können.

Wenn Sie vom Vermieter mit dem Winterdienst beauftragt wurden, so hat dieser Räumgeräte und Streugut zur Verfügung zu stellen. Haben Sie ein Einfamilienhaus gemietet, kann die Regelung diesbezüglich anders aussehen.

Schnee an einer Straße mit einer Schneeschaufel
© Shutterstock – gephoto

Was passiert, wenn die Räumpflicht vernachlässigt wird?

Wenn Mieter oder Besucher auf Zufahrtswegen zum Haus, zu deren Räumung Sie verpflichtet sind, stürzen und sich verletzen, kann es teuer werden. Ebenso trifft dies zu, wenn Passanten auf dem Gehweg vor Ihrem Haus stürzen, wenn Sie für Schnee räumen und streuen verantwortlich sind.

Dann drohen nämlich Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche. Damit Ihnen diese Kosten erspart bleiben, empfiehlt sich das Abschließen einer privaten Haftpflichtversicherung.

Wer und wann jemand haftbar gemacht wird, muss im Einzelfall entschieden werden. Schlimmstenfalls kann es aber sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen.

Übrigens sind Sie auch dafür verantwortlich, wenn die Wintersaison beendet ist, das übrige Streugut wieder zusammenzufegen.

Berechtigte Frage: Wohin mit dem Schnee?

Wenn Sie nun Ordnungsgemäß der Räumpflicht Ihrer Auffahrt nachkommen, stehen Sie je nach Schneelage unter Umständen vor dem großen Problem, wohin der Schnee nun verschwinden soll. Einfach auf die Straße häufen oder vor des Nachbars Grundstückszufahrt, ist jedenfalls definitiv keine gute Idee.

Auf dem der Fahrbahn zugewandten Gehwegrand können Schnee und Eis angehäuft werden, allerdings nur so viel, dass Fußgänger nicht behindert werden, keine Sicht verstellt wird, und auch sonst niemand gefährdet wird. Rinnsteine, Gullys und Radwege müssen frei von Schnee bleiben.

Schnee auf dem Dach eines Carports
© Shutterstock – Maria Dryfhout

Carport: Dach räumen?

Ein Carport im Winter ist eine tolle Sache, zumal es durch die Rundumbelüftung dafür sorgt, dass das Fahrzeug schneller trocknet, und somit weniger rost- und korrosionsgefährdet ist. Trotzdem ist es unter dem Carportdach geschützt, und nur in äußerst seltenen Fällen ist ein Eiskratzen der Frontscheibe notwendig. Im steda-Magazin finden Sie auch einen informativen Artikel zum Thema Carport und Winter.

Sollten Sie noch kein Carport haben, lohnt es sich natürlich, auch im steda-Onlineshop vorbeizuschauen. Sie können aus Bausätzen aus Alu oder Leimholz wählen, und sich vom Carport-Konfigurator Ihr Wunschmodell, zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse, erstellen lassen.

Dann sind wir aber trotzdem wieder beim Ausgangsproblem: Es hat viel geschneit, und es muss möglicherweise nicht nur der Weg zum Carport, sondern auch das Carportdach selbst vom Schnee befreit werden. Bei einem Carport-Bausatz von steda wurde die Statik geprüft und auf die zu erwartende Schneemenge ausgelegt.

Trotzdem schadet es in Einzelfällen nicht, vor allem wenn Neuschnee über altem, gefrorenen Schnee fällt, selbst Hand anzulegen. Wenn Sie in einem schneereichen Gebiet wohnen, kann man notfalls auch über eine Verstärkung des Carportdachs nachdenken, aber diesbezüglich holen Sie sich am besten fachkundige Beratung ein…

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