Carport Baugenehmigung – Worauf kommt es an?

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Bei der Planung ein Carport zu bauen, sind als Erstes die Bestimmungen im öffentlichen Baurecht abzuklären, denn grundsätzlich braucht das Bauvorhaben eine Baugenehmigung. Ein Carport wird, als überdachter Stellplatz, im öffentlichen Baurecht wie eine Garage betrachtet.

Die gesetzlichen Regelungen in ihren Einzelheiten sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, da über eine Genehmigungspflicht und Zulassung die jeweilige Länderbauordnung entscheidet.

Es ist notwendig, sich über das Baurecht umfassend zu informieren. Dabei gilt es nicht nur herauszufinden, ob der individuelle Bau einer Genehmigung bedarf, sondern auch ob die bauordnungsrechtlichen, planungsrechtlichen, nachbarschaftsrechtlichen und weiteren öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

maenner-beim-bau-eines-carports-mit-baugenehmigungWesentliches zum Baurecht

Ein Carport stellt eine bauliche Anlage dar, die grundsätzlich im öffentlichen Baurecht immer genehmigungspflichtig ist. Während die Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf der gesamten Bundesebene eingreifen, entscheidet die jeweilige Landesbauordnung (LBO) beziehungsweise Bauordnung (BauO) der einzelnen Bundesländer sowie die Satzungen der betreffenden Gemeinde über die Zulässigkeit des Baus in ihrem Gebiet.

Da mit dem Verfahren für eine Baulizenz ein hoher Aufwand sowie auch Kosten verbunden sind, stellen die Landesbauordnungen Orientierungen auf, inwieweit für einen Carport, ein Bauantrag oder eine Bauanzeige gestellt werden muss. In einigen Bundesländern bedarf es keiner Bauerlaubnis, sofern die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen nicht verletzt werden.

Besitzt der geplante Autounterstellplatz eine bestimmte Größe hinsichtlich bebauter Fläche oder umbauter Raum, muss in einigen Bundesländern keine Genehmigung beantragt werden.

Ist für ein Wohngebiet ein Bebauungsplan angelegt, reicht unter Umständen auch das einfache Baugenehmigungsverfahren, das “Bauanzeige” genannt wird. In Gebieten außerhalb geschlossener Ortschaften (Außenbereich) gelten in vielen Bundesländern andere Bedingungen, als in Innenbereichen.

Auch, wenn die offene Garage aufgrund ihres Formats keiner Lizenz bedarf, ist die Aufstellung nicht unbedingt zulässig. Es sind trotzdem weitere Bestimmungen der Baunutzungsverordnung, Bauordnung und des Bebauungsplans, wie z.B. die zulässige bebaubare Fläche des Grundstücks, Grenzabstände, Grenzbebauung, Bauhöhe, Baufluchten und weitere Aspekte zu berücksichtigen und einzuhalten.

Der Unterstellplatz selbst muss zudem den anerkannten architektonischen Regeln entsprechen, wofür eine Statik, eine Baubeschreibung, eine Bauzeichnung und eine Bauberechnung vorgelegt werden müssen.

carport-wird-selbst-gebautBeim Carport werden die freien Flächen zwischen den Stützen als “fiktive Wände” betrachtet und baurechtlich wie eine Garage oder ein normales Bauwerk angesehen. Dementsprechend sind auch die Bestimmungen zu Aspekten wie Gebäudeabstände, Brandschutz und Grenzbebauung abzuklären.

Beispiel: Eine offene Garage darf nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg an einer Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn die mittlere Wandhöhe maximal 3 m, die Länge maximal 9 m und für die Nachbarn die Ansichtsfläche (Wandfläche) nicht mehr als 25 m² beträgt. Die Werte unterscheiden sich in den einzelnen Bauordnungen der Länder.

Unterschied zwischen einem Bauantrag und einer Bauanzeige

Der Bauantrag ist der Antrag auf eine Baulizenz für ein Bauvorhaben. Der Bauantrag für die Erlaubnis ist schriftlich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Es sind dem Bauantrag alle erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) für die Beurteilung des Bauvorhabens vorzulegen.

Die Bauvorlagen werden von einem bauvorlageberechtigten Verfasser wie Architekten oder Ingenieure erstellt. Zu den Unterlagen gehören vor allem:

  • der Bauantrag als Antragsformular
  • eine Bauzeichnung im Maßstab 1:100
  • ein katasteramtlicher Lageplan und eine Liegenschaftskarte
  • eine Baubeschreibung
  • Berechnungen wie bebaute Fläche, umbauter Raum, Kosten, Nutzfläche
  • technische Nachweise wie die Statik.

Mit dem Bauantrag wird ein umfassendes Prüfungsverfahren eingeleitet, wodurch nach erfolgreichem Abschluss die Baugenehmigung für den Carport erteilt wird!

Die Bauanzeige ist ein vereinfachtes Verfahren gegenüber dem Bauantrag, da hier kein baurechtliches Prüfungsverfahren erfolgt. Existiert ein Bebauungsplan mit textlicher Festsetzung, reicht den Behörden oft eine Bauanzeige aus, um den Bau zuzulassen.

Mit der Bauanzeige für einen Carport bestätigt ein zugelassener Ingenieur die Einhaltung der Bauvorschriften sowie die ordnungsgemäße Statik.

Dafür sind Unterlagen wie ein Entwurfsplan, amtlicher Lageplan sowie die Erklärungen und Beurteilungen des Sachverständigen notwendig. Die Bauanzeige wird vom zuständigen Bauamt auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, es findet jedoch kein Verfahren statt.

Erhebt das Bauamt innerhalb von 4 Wochen keine Einwände, kann der Bau begonnen werden.

Genehmigungspflicht nach der Landesbauordnung der Bundesländer

Inwiefern und ob überhaupt eine Bauerlaubnis benötigt wird, ist in den 16 Bundesländern von Deutschland unterschiedlich geregelt. In den Bundesländern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen ist der Bau von einem überdachten Stellplatz und Garagen grundsätzlich genehmigungs- und anzeigenfrei, sofern sie den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen. In dem Bundesland Schleswig-Holstein ist der Bau genehmigungs- und anzeigenfrei, wenn die Bauvorhaben nach §§ 30 – 36 des Baugesetzbuches (BauGB) zulässig sind.

Regelungen in weiteren Bundesländern:

  • Baden-Württemberg: Carports sind im Innenbereich bis 40 m³ Raum und im Außenbereich bis 20 m³ Raum genehmigungsfrei, sofern die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
  • Bayern: Es ist immer ein Bauantrag zu stellen.
  • Berlin: Carports bis 30 m² Grundfläche sind genehmigungsfrei! Darüber Bauantrag!
  • Bremen: Es ist immer ein Bauantrag zu stellen.
  • Hamburg: Es ist immer ein Bauantrag zu stellen.
  • Hessen: Carports bis zu einem Rauminhalt von 40 m³ sind genehmigungsfrei!
  • Mecklenburg-Vorpommern: Carports benötigen kein Bauantrag, sofern die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
  • Niedersachsen: Es ist immer ein Bauantrag zu stellen.
  • Nordrhein-Westfalen: Es ist grundsätzlich ein Bauantrag zu stellen.
  • Rheinland-Pfalz: Carports bis 50 m² Grundfläche sind genehmigungsfrei! Darüber Bauantrag!
  • Saarland: Es ist immer ein Bauantrag mit Statik und Bauzeichnung erforderlich.

Beantragung einer Bauerlaubnis

carport-flachdach-holz-wandanbau-dachschalung-pfetteFür den Bauantrag oder die Bauanzeige muss ein zugelassener Bauingenieur oder Architekt beauftragt werden, der die notwendigen Unterlagen erstellt. Die Anträge werden bei der zuständigen Baubehörde eingereicht.

Es ist in jedem Fall zu empfehlen, das Bauamt oder die Gemeinde zu kontaktieren und sich über die notwendigen und nicht notwendigen baurechtlichen Erfordernisse zu informieren. Es kann auch eine kostenpflichtige Bauvoranfrage gestellt werden.

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2 KOMMENTARE

  1. Guten Tag,
    meine Frage richtet sich danach ob man einen Carport direkt auf die Grenze stellen darf in Italien! Ich habe eine Ferienwohnung auf Elba/Italien und möchte da einen Carport auch Metall (also 2 Stützen und ein gewölbtes Dach) direkt auf die Grenze stellen. Ist dies erlaubt und brauche hierfür eine Baugenehmigung? Es wäre sehr nett, wenn Sie mir eine kurze Rückmeldung geben könnten.
    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüssen
    Thomas Schreiner

    • Guten Tag Herr Schreiner, bezüglich der Grenzbebauung in Italien können wir Ihnen leider keine Auskunft geben. Am sinnvollsten ist es, dass Sie sich bei dem örtlichen Bauamt informieren, ob ein Carport direkt an die Baugrenze gestellt werden darf oder ob Sie eine Baugenehmigung hierfür benötigen.

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