Der Besitz von mindestens zwei Automobilen ist in der heutigen Zeit eine Normalität und so gehört auch ein überdachter Stellplatz wie ein Doppelcarport zunehmend zum Standard. Durch die offene Bauweise besitzt diese Variante eines Unterstandes vorteilhafte Eigenschaften wie eine leichte Integrierung in die Umgebung, eine optisch ansprechende architektonische Wirkung, eine offene räumliche Weite, Luftzirkulation, schnelle Trocknung der Fahrzeuge, natürlicher Lichteinfluss und eine hohe Kostenersparnis gegenüber einer massiven Garage.
Bei der Planung von einem Doppelcarport müssen verschiedene elementare Aspekte berücksichtigt werden, die sich zum Teil auch von einem Einzelcarport unterscheiden.
Die Planung der individuell richtigen Größe
Ein Doppelcarport schützt gleich zwei Fahrzeuge vor Regen, Wind, Schnee, Frost, Hagel und auch Laubfall. Der Platz für zwei muss in der Größe sorgfältig geplant werden. In erster Linie hängt es natürlich davon ab, wie viel Platz auf dem Grundstück zur Verfügung steht. Das Format sollte großzügig und praktisch geplant werden.
Vor dem Kauf sollte geprüft werden, ob das gewünschte Modell mit dem Bedarf in seinen Maßen übereinstimmt. Dabei ist zu berücksichtigen, welches Format die Autos haben, denn ein Kleinwagen benötigt weniger Platz als ein Van oder ein Wohnmobil.
Auch sollte bei der Planung zukunftsorientiert kalkuliert werden. Sind zum Zeitpunkt der Anschaffung ein Kleinwagen und ein Mittelklassewagen im Bestand, sollten nach ein paar Jahren eventuell auch größere Fahrzeuge unter dem doppelten Unterstand Platz haben.
In der Kalkulation sollte auch der Platz zwischen und um beide Autos zum vollständigen Öffnen der Fahrzeugtüren, zum bequemen Ein- und Aussteigen und dem Ausladen von Gepäck komfortabel eingerechnet werden. Dementsprechend sollte ein zwei Personen Modell mindestens sechseinhalb Meter breit sein.
Sollen noch Abstellplätze für beispielsweise Fahrräder, Gartengeräte oder Mülltonnen integriert werden, muss auf die Breite und die gewünschte Tiefe nochmals mindestens 1 Meter hinzu kalkuliert werden. Ist zu diesem Unterstand ein separater Abstellraum geplant, ist eine Tiefe von 7,45 Metern empfehlenswert.
Auch auf die Höhe vom Carport ist zu achten. Ein großer Van oder ein Wohnmobil passt nicht unbedingt in die Standardhöhe. Die optimale Raumhöhe sollte zwischen 2,15 Metern und 2,70 Metern liegen. Die Größe bezüglich der Einfahrtsbreite und des Raumes nicht zu knapp bemessen sein.
Besonderheiten bei einem Doppelcarport
Die Bauweise ist grundsätzlich massiver als bei einem Einzelcarport gestaltet, da die Gesamtfläche und damit auch die Traglast sehr viel größer ist. Dadurch ist die Statik sehr viel komplexer und anspruchsvoller. Diese Bauwerke benötigen unter Umständen Mittelpfeiler zur optimalen Stützung des gesamten Objekts.
Wird für diesen Unterstand ein Flachdach eingeplant, ist es zwingend erforderlich eine ordentliche Entwässerungsvorrichtung zu integrieren.
Da die ebene Dachfläche bei einem solchen Unterstand sehr groß ist, besteht die Gefahr, dass sich Wasser ansammelt und einen starken Druck auf die gesamte Konstruktion ausübt. Anfertigungen mit Flachdächern sollten stets mit einem leichten Gefälle aufgebaut werden. Zusätzlich sollte auch eine Regenrinne installiert werden, über die das Wasser in die Erde abfließen kann.
Bei einem Konstrukt mit beispielsweise einem Satteldach kommt das Problem der Wasseransammlung nicht vor. Zudem besteht bei dieser Dachform, die Gelegenheit Solaranlagen zu integrieren und zu nutzen. Als Material kommen für Carports im Allgemeinen, Holz, Stahl und Aluminium in Betracht.
Da ein zwei-Personen-Autorastplatz sehr viel umfangreicher und massiver ist als ein Einzelcarport, benötigt es auch dementsprechend mehr Material. Aluminium ist beispielsweise ein sehr teurer Rohstoff, der aus Aluminium zu entsprechend hohen Kosten führt.
Erforderlichkeit einer Baugenehmigung
Für einen Carport wird nicht in allen Bundesländern eine Baugenehmigung oder eine Bauanzeige benötigt. So ist beispielsweise in den Ländern Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen oder Mecklenburg-Vorpommern keine Baugenehmigung für einen Carport erforderlich, sofern das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entspricht.
In vielen Bundesländern ist dies jedoch anders geregelt. In einigen Bundesländern ist der Bau eines Carports genehmigungsfrei, wenn eine bestimmte Grundfläche wie beispielsweise 30 m² (Landesbauordnung Berlin) oder ein Raumvolumen von 40 m³ (Landesbauordnung Hessen) nicht überschritten wird.
Ein zwei-Mann Konstrukt jedoch übersteigt mit seinem umfangreichen Format häufig diese Werte, weswegen stets baurechtlich zu prüfen ist, ob eine Baugenehmigung oder eine Bauanzeige verlangt wird. In den Bundesländern Bayern, Bremen und Hamburg ist beispielsweise immer ein Bauantrag für einen Carport, also auch für ein Doppelcarport, zu stellen.