Grillen auf dem Balkon und Terrasse – Was ist erlaubt und was nicht?

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Grillen auf den Balkon

Sommer, Sonne, Baden und am Abend den Grill anwerfen. Gerade in der warmen Jahreszeit ist die Outdoorküche sehr beliebt. Grillfans mit eigenem Haus und Garten sind hier klar im Vorteil, doch Grillen kannst Du auch im Park, auf Grillwiesen oder auf dem Balkon.

Letzteres sorgt immer wieder für Unsicherheit und Streitigkeiten, darum solltest Du ein paar Dinge beachten, damit Du keinen Ärger mit Nachbarn, Deinem Vermieter oder Behörden bekommst.

Ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Gestaltungsideen für BalkonWie so oft im Leben, lässt sich diese Antwort nicht eindeutig mit Ja oder Nein beantworten. Grundsätzlich ist das Grillen am Balkon nicht verboten. Es sei denn Du findest in Deinem Mietvertrag eine entsprechende Klausel, die Dir das Grillen am Balkon untersagt. Andererseits gibt es aber auch kein eindeutiges “Grillrecht”.

Je nach Region unterscheiden sich die örtlichen Vorgaben und gesetzlichen Regelungen. Aber auch wenn das Grillen erlaubt ist, darfst Du Dein Nachbarn in jedem Fall nicht mit Rauch, Gerüchen oder Lärm belästigen.

Es gilt stets das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Für Grillen auf dem Balkon und Terrasse gilt das Mietrecht

Balkonien - Urlaub auf dem Balkon mit einem guten Buch
© Shutterstock – Yulia Grigoryeva

Laut dem Deutschen Mieterbund darfst Du grundsätzlich auf dem Balkon oder der Veranda Deiner Mietwohnung grillen. Solltest Du allerdings in Deinem Mietvertrag eine Klausel finden, die die Verwendung eines Grills auf dem Balkon untersagt, so musst Du auf den Grillgenuss verzichten.

Das gilt übrigens für alle Arten von Grill, also auch den Gas- oder Elektrogrill. Manche Vermieter haben spezielle Regelungen. Sie gestatten beispielsweise das Grillen mit dem Elektro- oder Gasgrill und verbieten lediglich das Grillen mit dem Holzkohlegrill.

In jedem Fall solltest Du dich an ein mögliches Verbot halten, da Dein Vermieter bei Verstößen gegen den Mietvertrag denselben kündigen und Dich vor die Türe setzen kann. Die Vereinbarungen im Mietvertrag gelten selbstverständlich auch für die Terrasse oder einen mitgemieteten Garten.

Wichtig: Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme

Sofern Dein Mietvertrag das Grillen am Balkon erlaubt, steht Deinem Grillspaß nichts mehr im Wege. Oder etwa doch? An ein paar Regeln musst Du Dich in jedem Fall halten, willst Du keine Ordnungswidrigkeit begehen.

Die wichtigste ist das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Auch wenn Dein Mietvertrag das Grillen erlaubt, bedeutet das nicht, dass Du mit Deinem Grill beliebig herumqualmen darfst. Es gilt immer auf die Nachbarn in ausreichendem Maß Rücksicht zu nehmen und sie vor einer Beeinträchtigung mit Rauchschwaden, Funken, Lärm oder Hitze zu schützen.

Es sollte also kein Rauch von Deinem Grill in die umliegenden Wohnungen dringen. Ebenso solltest Du darauf achten, dass es zu keiner Lärmbelästigung durch laute Musik oder Gäste kommt. Es tut der nachbarschaftlichen Beziehung sicherlich gut, wenn Du Dich an die gesetzlichen Ruhezeiten hältst und nicht bis spät in die Nacht auf dem Balkon eine Party feierst.

Setze Dich mit Deinen Nachbarn ins Einvernehmen, wenn Du doch einmal eine etwas größere Feier planst und weißt, dass es etwas lauter oder später werden könnte. Die meisten Leute haben Verständnis, wenn beispielsweise ein Geburtstag gefeiert wird. Vielleicht willst Du Deine Nachbarn dabei auch gleich zum Grillen und Mitfeiern einladen.

Wann und wie oft darf man auf dem Balkon grillen?

Ob das Grillen auf der Veranda oder dem Balkon erlaubt ist, schreibt in der Regel der Mietvertrag oder die Hausordnung vor. Wie bereits ausgeführt, fehlt hier eine deutschlandweite Regelung. Ebenso uneindeutig ist die Frage geklärt, wie oft Du Deinen Grill auf dem Balkon oder der Terrasse benutzen darfst.

Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich hier sehr stark und es liegen immer nur Einzelentscheidungen der Gerichte vor. In manchen Regionen ist es erlaubt bis zu sechs Mal im Jahr am Balkon zu grillen. In anderen Regionen ist dies nur ein Mal erlaubt. Leider gibt es keine fixe Richtlinie, an der Du Dich orientieren kannst, da die Gerichte von Fall zu Fall unterschiedlich entscheiden.

Monatlich ein bis zwei Mal zu Grillen ist während der Grillsaison durchaus üblich und entspricht auch dem Gebot auf gegenseitige Rücksichtnahme. Ratsam ist es in jedem Fall, wenn Du Deine Nachbarn vor einer Grillparty im Vorfeld informierst. Mit einem freundlichen Gespräch erzeugt man meist mehr Verständnis, als wenn einfach der Grill angeworfen wird.

Sofern Du das Entgegenkommen Deiner Nachbarn nicht überstrapazierst, hast Du gute Chancen, dass sie das Grillen dulden, ohne sich zu beschweren. Das Gebot auf gegenseitige Rücksichtnahme gilt auch für Deine Nachbarn.

Sofern der Mietvertrag das Grillen nicht verbietet, müssen sie gelegentliches Grillen am Balkon dulden.

Ist grillen auf dem Balkon mit erlaubt?

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© VectorLifestylepic – shutterstock.com

Viele Grillfans wollen nicht auf einen Holzkohlegrill verzichten. Für sie muss die Grillwurst oder das Grillkottelet unbedingt über glühenden Kohlen geröstet werden. Leider entsteht gerade beim Holzkohlegrill am meisten Rauch, was immer wieder zu Streitigkeiten mit Nachbarn führt.

Zwar ist das Grillen am Balkon mit einem Holzkohlegrill nicht generell verboten. Nach dem Rücksichtnahmegebot darfst Du Deine Nachbarn jedoch nicht mit Qualm beeinträchtigen. Auch das Immissionsschutzgesetz regelt solche schädlichen Umwelteinwirkungen.

Willst du auf Deinen Holzkohlegrill nicht verzichten, achte auf ein möglichst rauchfreies Grillen. Verwende für Dein Grillgut Grillschalen aus Aluminium und achte, dass die Grillmarinade nicht auf die glühenden Kohlen tropft.

Das verursacht nämlich meistens eine starke Rauchbildung. Alternativ kannst Du auch auf einen Gas- oder Elektrogrill umsteigen.

PS: Oder ein praktischen Balkon-Grill?

Qualmfrei grillen mit Gas- oder Elektrogrill

Mit einem Elektro- oder Gasgrill ist ein möglichst rauchfreies Grillen am Balkon möglich. So vermeidest Du möglichen Ärger mit den Nachbarn, die sich durch Qualm belästigt fühlen. Sofern Dein Mietvertrag oder die Hausordnung das Grillen auf dem Balkon nicht generell verbieten, darfst Du auch einen Elektro- oder Gasgrill auch auf dem Balkon verwenden.

Zugegeben, bei einem Elektrogrill will sich meist kein richtiges Grillgefühl einstellen, weil die Rauchentwicklung fehlt. Allerdings schmeckt die Grillwurst genauso gut wie vom Holzkohlegrill.

Probier es einfach einmal aus. Auch bei einem Gasgrill ist die Rauchentwicklung erheblich geringer als bei einem Grill mit Holzkohle und das Ergebnis mindestens genauso lecker.

Achtung Brandgefahr

Vorsicht vor einem Brand des Tannenbaums
© Shutterstock – Fejas

Wegen der räumlichen Enge ist das Grillen am Balkon nicht ganz ungefährlich. Funkenflug kann rasch Deine Balkondekoration in Brand stecken.

Am besten entfernst Du typische Balkondeko, wie Girlanden, Windräder oder ähnliches, bevor es ans Grillen geht.

Der Grill muss sicher stehen. Vermeide wackelige Konstruktionen oder leere Bierkästen als Grilltisch. Für den Extremfall sollte ein Feuerlöscher am Balkon stehen, um einen möglichen Brand sofort löschen zu können.

Zur Not tut es auch ein Eimer mit Wasser oder Sand. Am sichersten ist die Verwendung eines Elektrogrills. Meist ist es am Balkon relativ eng. Kinder sollten sich daher nicht in der Nähe des Grills aufhalten, damit sie diesen nicht versehentlich umstoßen und sich selbst verletzen oder den Balkon in Brand stecken.

Fazit

Kurze Zusammenfassung:

  • Grillen auf der Veranda oder dem Balkon ist den Ländern unterschiedlich geregelt. Es gibt weder ein generelles Grillverbot noch hast Du ein “Recht auf Grillen”.
  • Nachbarn dürfen durch das Grillen nicht gestört werden. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Achte darauf, dass Dein Grill nicht zu sehr qualmt, denn häufig führt übermäßige Rauchentwicklung zu den meisten Streitigkeiten.
  • Die Verwendung eines Gas- oder Elektrogrill verursacht meist keinen oder zumindest deutlich weniger Qualm und das Grillgut schmeckt genauso gut wie von einem Holzkohlegrill.
  • Verständige Deine Nachbarn am besten ein paar Tage vor einer geplanten Grillerei. So können sie sich besser darauf einstellen und sich vor möglicher Rauch- und Geruchsentwicklung schützen.
  • Das Mietrecht gilt auch für das Grillen auf Balkon, Veranda oder gemieteten Garten. Wichtig ist, was im Mietvertrag und der Hausordnung steht.
  • Ist laut Mietvertrag das Grillen am Balkon untersagt, gilt dies sowohl für den Elektro-, den Gas- als auch den Holzkohlegrill. Bei Verstößen droht ein Bußgeld, im schlimmsten Fall sogar die Kündigung des Mietverhältnisses.
  • Es gibt keine fixe deutschlandweite Regelung, wie oft Du auf dem Balkon grillen darfst. Hierzu liegen immer nur Einzelentscheidungen der Gerichte vor.
  • Nimm Rücksicht auf andere Mitbewohner und halte dich auch an die Lärmschutzverordnung sowie die geltende Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr.
  • Achte auf die Sicherheit. Ideal ist ein Feuerlöscher neben einem standfesten Grill. Kinder sollten immer genügend Abstand zum Grill halten.
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