Gartenarbeiten steuerlich absetzbar? 5 Möglichkeiten zum Steuern sparen im Garten +Infografik

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5 Möglichkeiten zum Steuern sparen im Garten
5 Möglichkeiten zum Steuern sparen im Garten

Generell möchte man ja alles steuerlich absetzen, was man irgendwo absetzen kann. Doch kaum jemand denkt in einer solchen Frage auch an die Gartenarbeit. Was solltest Du denn auch schon groß in diesem Bereich absetzen können?

Vielleicht ein paar Blumen für ein paar Euro? Das ist wohl den ganzen Aufwand nicht wert. Doch lass Dir hier einmal zeigen, was Du wirklich einsparen kannst, wenn Du gezielt die Kosten geltend machst. Du wirst sehr schnell feststellen, dass das weit über ein paar Euro hinaus geht.

Welche Gartenarbeiten kannst Du prinzipiell absetzen?

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Du kannst alle Gartenarbeiten geltend machen, die zur Pflege und Verschönerung der Landschaft also Deines Gartens beitragen. Wichtig dabei ist, dass Du diese 3 Voraussetzungen erfüllst bzw. diese eingehalten werden müssen:

Punkt 1: Die Gartenanlage bzw. Gartenfläche muss zu einem Komplex gehören, der von dem jeweiligen Besitzer, also Dir, auch selbst bewohnt wird. Diese Regelung schließt auch Ferienwohnungen und Schrebergärten mit ein. Zwar wohnst Du nicht direkt in diesen Gebäuden, dennoch gehören sie aber zu Dir und könnten auch von Dir als Wohnraum genutzt werden.

Punkt 2: Es muss sich bei dem Objekt um ein bereits bestehendes Objekt handeln. Ein Neubau eines Wintergartens oder dergleichen kannst Du nicht von der Steuer absetzen.

Punkt 3: Du kannst maximal 20 Prozent der handwerklichen Kosten geltend machen, die dabei einen maximalen Wert von 1.200 Euro pro Jahr nicht überschreiten dürfen.

Zu Punkt 3 solltest Du ebenfalls beachten, dass es zwischen handwerklichen Dienstleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen unterschieden wird. Handwerkliche Dienstleistungen beziehen sich beispielsweise auf das Verlegen von neuen Pflastersteinen und der damit verbundene Arbeitsaufwand.

Von einer haushaltsnahen Dienstleistung spricht man hingegen bei der Pflege einer Hecke. Sprich also, wenn die Hecke in Form geschnitten wird.

Doch warum ist diese Unterscheidung für Dich so wichtig? Handwerkliche Dienstleistungen können bis zu einer Obergrenze von 1.200 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Dies wurde ja bereits oben schon einmal aufgeführt.

Haushaltsnahe Dienstleistungen jedoch können ebenfalls bis maximal 20 Prozent der Gesamthöhe abgesetzt werden, wobei sich die Obergrenze jedoch auf 4.000 Euro pro Jahr erhöht.

Das heißt also, Du kannst bei den handwerklichen Dienstleistungen 1.200 Euro absetzen. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen bis zu 4.000 Euro. Darum solltest Du hier immer genau schauen, um welche Dienstleistung es sich handelt und diese entsprechend anführen.

Nun einmal kurz 5 Beispiele, was Du im Garten so alles absetzen könntest. Wie gesagt, es handelt sich dabei nur um Beispiele. Natürlich gibt es noch wesentlich mehr Dinge, die hier ebenfalls geltend gemacht werden könnten.

5 Möglichkeiten zum Steuern sparen im Garten

5 Möglichkeiten zum Steuern sparen im Garten1. Reine Arbeitskosten

Die erste Möglichkeit bezieht sich auf die reinen Arbeitskosten, die für Dich bei einem Unternehmen entstehen, die Du mit der Pflege Deines Gartens beauftragt hast. Gerade hier solltest Du ganz genau hinschauen, um welche Dienstleistung es sich genau handelt. Reine Arbeitskosten können sowohl bei dem Verlegen von Pflastersteinen, wie auch beim Schneiden der Hecke anfallen.

2. Maschinen und Fahrtkosten

Maschinen, die für die Arbeiten im Garten benötigt werden, können von der Steuer abgesetzt werden. Diese Regelung bezieht sich auch auf die anfallende Mehrwertsteuer eines solchen Produktes. Gleiches gilt hier für die Fahrtkosten. Auch jene können steuerlich geltend gemacht werden.

3. Verbrauchsmaterialien

Dieser Punkt wird nur zu häufig von Personen unberücksichtigt gelassen, da oftmals davon ausgegangen wird, dass diese Produkte nicht von den Steuern abgesetzt werden können. Das ist jedoch nicht korrekt. Insbesondere, wenn es sich dabei um Verbrauchsmaterialien wie Abdeckfolien, Schmiermittel oder auch Reiniger handelt, können diese geltend gemacht werden.

Die Rechnung bzw. die Rechnungen zu solchen Verbrauchsmaterialien sollte also immer aufgehoben werden, um später Anspruch auf die steuerlichen Vergünstigungen zu haben.

4. Entsorgung

Die Entsorgung ist wohl eines der nervigsten Situationen, wenn es um das Pflegen einer Gartenanlage geht. Viel Müll und viel Grünschnitt fallen hier in der Regel an, die dann natürlich entsorgt werden müssen.

Damit dies nicht zu einer ganz so großen Qual für Dich wird, hat der Staat auch hier Nachsicht und bietet Dir die Möglichkeit jenen Posten ebenfalls steuerlich abzusetzen. Davon wird sich der Grünschnitt zwar auch nicht von selbst auflösen, aber Du hast wenigstens einen kleinen Trost, der sich später in Deiner Geldbörse wiederfinden wird.

5. Gutachter / Gutachten

Gutachter sind bei vielen Menschen sicherlich nicht die beliebtesten Personen, die man sich vorstellen kann. Doch auch hier muss man sich die Vorteile eines Gutachtens vor Augen führen.

Ist die Situation beispielsweise so, das ein Gutachter mittels Gutachten bestätigt, das für die Pflege und somit für die Erhaltung eines Baumes ein großer Arbeitsaufwand notwendig ist, so kann dies steuerlich geltend gemacht werden. 10 bis 15 Prozent des Gesamtbetrages können hier zurückverlangt werden. Ein Betrag, der sich bei manchen Projekten mehr als lohnen dürfte.


Sowohl bei Punkt 4 als auch bei Punkt 5 musst Du eine Besonderheit beachten: Steht die Entsorgung von Gartenabfällen im Vordergrund, so kann dies nicht steuerlich abgesetzt werden? Was heißt das genau?

Wenn Du Deinen Garten pflegst, so fällt automatisch natürlich auch Gartenabfall an. Dieser sollte aber nur im Zuge der Pflege entstehen. Gartenabfälle in übergroßen Mengen, die nicht passend zum Bild des Gartens sind, können nicht abgesetzt werden. Die Relation muss also gegeben sein.

Ähnliches gilt hier bei der Erstellung eines Gutachtens. Jenes muss ebenfalls in Bezug auf Deine Gartenanlage und die geplante Gartenpflege erstellt werden. Kurz gesagt, Du kannst nicht einfach jedes Gutachten einreichen, welches Du gerade einmal benötigst. Prinzipiell muss es sich also immer auf Deine Anlage beziehen.

Nichts geht ohne Rechnung, aber worauf musst Du hier besonders achten?

Nichts geht ohne Rechnung
Nichts geht ohne Rechnung!

Rechnung, Rechnung und abermals die Rechnung muss hier an dieser Stelle erwähnt werden. Ganz einfach aus dem Grund, weil ohne Rechnungen einfach gar nichts geht. Wenn Du etwas steuerlich geltend machen willst, musst Du dies auch immer Nachweisen können.

Hast Du also etwas gekauft oder für eine Dienstleistung bezahlt, so musst Du dies in Form einer Rechnung belegen können. Kannst Du das nicht, so kannst Du die Kosten auch nicht absetzen.

Ideal ist es, wenn Du zu der Rechnung auch eine Überweisung als Zahlungsnachweis hast. Barzahlungen, besonders bei großen Summen, können vom Finanzamt abgelehnt werden. Du solltest also, wenn möglich, immer per Überweisung die Rechnungen begleichen.

Darüber hinaus ist noch ein Punkt wichtig.

Die Kosten für Materialien sollten immer getrennt von den Lohnkosten aufgeführt sein. Andernfalls könnte es hier Probleme mit dem Finanzamt geben, da die Auflistung der einzelnen Posten nicht eindeutig sein kann.Also immer darauf achten, dass Du eine Rechnung bekommst, wo diese beiden Posten ganz klar voneinander getrennt sind. Dann kann nichts schiefgehen.

Insofern Du über eine Rechnung und den dazugehörigen Zahlungsbeleg, sprich Überweisungsschein, verfügst, solltest Du auch beides beim Finanzamt einreichen. Zu empfehlen ist es hier, diese beiden Belege zusammenzuheften. Auf diese Weise kannst Du Dir manchmal sehr viel Ärger und Kummer ersparen.

Gartenarbeiten steuerlich absetzbar – Für wen gilt das?

Gartenarbeiten steuerlich absetzbar
Gartenarbeiten steuerlich absetzbar

Eigenheimbesitzer sowie aber auch Mieter die Gartenarbeiten in Auftrag geben, können die jeweiligen Posten bei Ihren Steuern geltend machen bzw. diese Kosten im gesetzlichen Rahmen absetzen. Generell gelten für alle Personen die oben genannten Regeln mit der maximal absetzbaren Summe von 5.200 Euro.

Diese setzt sich aus den maximal absetzbaren Wert von 1.200 Euro bei den handwerklichen Dienstleistungen und dem maximal absetzbaren Wert von 4.000 Euro bei den haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen. Alle weiteren Kosten, die über diesen Betrag führen würden, können nicht mehr mit berücksichtigt werden.

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