Sturmschäden am Gartenhaus – Welche Versicherung zahlt?

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Sturmschaden-baum-umgefallen
@ Jan-Mallander - pixabay.com

Das Gartenhaus ist ein echter Hingucker im grünen Reich der Hobbygärtner und Gartenfans. Es wurde sorgsam ausgesucht und wird nun für Familienabende, Gartenpartys oder zur Lagerung der Gartenmöbel genutzt.

Aber was ist, wenn ein Sturmschaden den Gartenhaustraum zerplatzen lässt und du einsehen musst, dass dein Gartenhaus große Schäden aufweist? Welche Versicherung zahlt so einen Schaden? Ab welcher Windstärke können Schäden auftreten und wie verhindert man so eine Katastrophe?

Der nachfolgende Ratgeber liefert Antworten.

Auswirkungen von Windstärken

Die Windstärke wird auf einer Skala von 0 bis 12 gemessen, wobei 12 einem Orkan entspricht und dementsprechend die stärkste ist.

Bei Windstärke 0 bis 2 spürt man nur eine leichte Brise im Gesicht. Erst bei Stärke 4 bewegen sich Äste und Papier und Laub heben ab. Bei Windstärke 6 kann man von starkem Wind sprechen und es wird schon schwierig Regenschirme festzuhalten.

Stürmische Brisen bei Windstärke 7 und 8 erschweren das Gehen. Aber erst bei Stärke 9 spricht man von einem Sturm, der mit bis zu 88 km/h bläst. Jetzt können auch gesunde Äste abbrechen und Dachziegel können abheben. Windstärken von 10 und 11 bedeuten schweren Sturm, der nun vor allem in Küstennähe Bäume entwurzeln und Häuser beschädigen kann.

Der schon erwähnte Orkan mit Stufe 12 ist dann die abschließende Krönung mit einer Windgeschwindigkeit von mindestens 118 km/h. Bei dieser Windstärke werden Verwüstungswarnungen gegeben und aufrechtes Gehen im Freien ist quasi unmöglich.

Man sagt in der Regel, dass ein Gartenhaus ab etwa Windstärke 6 zum ersten Mal gefährdet ist. Wie anfällig dein Gartenhaus ist, häng natürlich auch davon ab, wo es steht. Zudem hat das Material einen großen Einfluss darauf, ob das Gartenhaus widerstandsfähig ist.

Windfahne-Himmel
@ Hans – pixabay.com

Wann zahlt die Versicherung?

Beginnen wir mit einem Beispiel: Ein umgestürzter Baum liegt auf deinem ehemals intakten Gartenhaus. Was nun? Man möchte meinen, dass das Gartenhaus und sein Inhalt über die Hausratsversicherung und die Wohngebäudeversicherung geschützt sind. Das kommt allerdings ganz darauf an.

Per Definition ist das Inventar eines Hauses über die Hausratsversicherung abgedeckt und eine Wohngebäudeversicherung sichert Schäden am Haus ab.

Ob dein Gartenhaus bei einem Sturmschaden mitversichert ist, hängt aber von dessen Standtort ab. Unter Umständen greift die Versicherung dann, wenn das betreffende Gartenhaus auf Ihrem eigenen Grundstück steht.

Dabei sollte man das Gartenhaus sicherheitshalber explizit in den Vertrag mit aufnehmen lassen. Das Inventar ist in der Regel in der Hausratsversicherung nicht mit abgedeckt, es sei denn es ist speziell so vereinbart worden.

Anders verhält es sich, wenn das Gartenhaus zum Beispiel in einem Kleingarten, also nicht auf Ihrem privaten Grund, steht. Die genannten Versicherungen haften dann in keinem Fall, weshalb viele Kleingartenvereine Versicherungen für alle Pächter abschließen. Diese Versicherungen sind oft günstig, weshalb es sich empfiehlt hier besonders genau nachzulesen.

Informiere dich, was im Falle eines Falles tatsächlich über den Vertrag geschützt ist. Nur wer sich vorher genau über die Versicherungen informiert, ist im Schadensfall abgesichert.

Ein Beispiel für den Teufel im Detail: Eine Klausel darüber, dass Schäden nur während der Saison abgedeckt sind.

Vorgehen bei Sturmschäden am Gartenhaus

Ist das Unglück schon passiert ist der Frust groß. Die Versicherungen müssen kontaktiert und somit der Schaden gemeldet werden. Wenn du die Versicherungstipps für Sturmschäden an Gartenhäusern bedacht hast, sollte einer Zahlung nur noch die Bürokratie im Wege stehen.

Das ist natürlich lästig, weshalb es am besten wäre diesem Szenario präventiv vorzubeugen. Selbstverständlich lässt sich ein umgekippter Baum nicht verhindern, aber reine Sturmschäden müssen nicht sein.

Tipps um Sturmschäden zu vermeiden

Da wir in Deutschland selten orkanartige Windstärken erleben, ist es möglich, einen Sturmschaden am Gartenhaus weitestgehend zu verhindern.

Sturmleisten

Die meist ohne weitere Befestigung aufeinandergestellten Blockbohlen des Gartenhauses können bei Sturm gelockert werden und so auseinanderdriften. Wenn es hart auf hart kommt, kann dann ein Teil des Hauses abheben. Um das zu verhindern, ist es ratsam, Sturmleisten zu verbauen.

Diese werden an vier Ecken des Hauses befestigt und verbinden je die unterste und oberste Bohle. Dies führt zu einer enormen Verbesserung der Stabilität.

H-Bodenanker

Eine weitere Option zur Prävention eines Sturmschadens am Gartenhaus bieten sogenannte Bodenanker. Besonders bei Häusern mit einem großen Vordach, die viel Angriffsfläche bieten, empfiehlt sich diese Lösung. Hierfür wird ein Punktfundament gesetzt, in das der H-Bodenanker im nächsten Schritt einbetoniert wird. So ist das Gartenhaus vor Sturmschäden und vor dem Verrücken gesichert.

Windverankerungs-Set

Als zusätzliche Maßnahme kann man außerdem Windverankerungs-Sets verwenden. Hier verbinden vier Gewindestangen die obere und untere Blockbohle miteinander. Dadurch wird die Konstruktion stabilisiert und die Fixierung der Bohlen bei Sturm gewährleistet.

Bei Häusern mit Wandstärken ab 5 cm werden häufig innenliegende Gewindestangen verbaut. Dann werden die Blockbohlen ab Werk gebohrt, um später mit den Gewindestangen ausgestattet werden zu können.

Sturmwinkel

Eine weitere Möglichkeit, um dem Abheben des Gartenhauses vom Fundament vorzubeugen, sind Sturmwinkel. Diese werden in alle vier Ecken gesetzt. Bei großen Gartenhäusern dürfen es gern mehr Winkel sein. Am besten sind für dieses Vorhaben Betonfundamente geeignet, auf dessen Basis sich die Sturmwinkel optimal andübeln lassen.

Fazit zu Sturmschäden am Gartenhaus

Wer die Tipps zur Prävention eines Sturmschadens am Gartenhaus beherzigt, kann auch bei einem Sturm beruhigt schlafen. Im Falle eines Falles lohnt es sich, wenn man ordentlich abgesichert ist. Viele Sturmschäden am Gartenhaus lassen sich trotzdem mit der richtigen Vorbereitung bereits verhindern. Gegen manche Unglücke kann man aber einfach nichts tun.

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