Privates Bauchrecht
Wenn Sie die „Hürden“ des öffentlichen Baurechts nun elegant gemeistert haben, geht es an das private Bauchrecht, im Speziellen das Nachbarrecht. Leider ist dieses in der Praxis oft die größere Hürde, obwohl sich viele Schwierigkeiten durch eine gute und vollständige Kommunikation vermeiden ließen.
Grundsätzlich gilt es, dass Sie bei Bauvorhaben einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück von 3 Metern einhalten müssen. Bei einem kleinen Gartenstück, wie es bei Reihenhäusern üblich ist, sind diese Grenzen nicht einhaltbar, besonders nicht, wenn das Reihenmittelhaus betroffen ist.
Dieser Umstand bedeutet jedoch nicht, dass Sie das Bauvorhaben vergessen müssen, sondern Sie benötigen die schriftliche Zustimmung Ihrer Nachbarn. Das klingt auf dem Papier so einfach umzusetzen, ist aber oftmals ganz schön schwierig, wenn das Einvernehmen mit den Nachbarn nicht das Beste ist.
Im Prinzip bedeutet auch die Verweigerung der Unterschrift Ihrer Nachbarn nicht das Aus für Ihre Terrassenüberdachung. Sie können sich über die Unterschriftenverweigerung hinwegsetzen, und trotzdem bauen. Ihre Nachbarn wiederum können dagegen Widerspruch einlegen, allerdings hat dieser keine aufschiebende Wirkung, und wenn Sie alle sonstigen Vorgaben eingehalten haben, ist der Widerspruch auch meistens erfolglos.
Doch muss es wirklich so weit kommen? Vielmehr sollten Sie sich mit Ihren Nachbarn auf der (noch nicht überdachten) Terrasse zusammensetzen, und gemeinsam überlegen: Vielleicht wünscht sich auch Ihr Nachbar eine Terrassenüberdachung auf seinem Grundstück? Bei einem Reihenhaus ist er auch auf Ihre Gunst angewiesen, denn er wird den erforderlichen Abstand von 3 Metern ebenso wenig einhalten können.
Allerdings gibt es eine Lösung des Problems, mit der eventuell jedem gedient wäre: Haben Sie schon einmal daran gedacht, die Terrassenüberdachung mit Ihrem Nachbarn zu teilen? Wenn es der Terrassenbau des Nachbarn zulässt, wäre die einfachste Methode, eine lange, über beide Grundstücke reichende Terrassenüberdachung zu bauen.
Da man auf diese Weise auch die Kosten teilt, kommt das Endresultat wahrscheinlich günstiger, als wenn jede Partei für sich eine Terrassenüberdachung errichtet.
Die üblicherweise im Handel erhältlichen Bausätze haben nicht die erforderliche Länge, aber wenn Sie dem steda-Onlineshop einen Besuch abstatten, werden Sie feststellen, dass hier auch Sonderanfertigungen nach Maß möglich sind. Egal, ob Sie und Ihr Nachbar sich für eine Terrassenüberdachung aus Aluminium oder Leimholz entscheiden, Sie können bei beiden Varianten Ihr gewünschtes Maß angeben.
Die Eindeckung erfolgt bei steda bei den Überdachungen aus Leimholz grundsätzlich mit Verbundsicherheitsglas (VSG), bei dem Sie die Stärke wählen können (8 oder 10 mm, klar oder matt). Bei der Aluminiumkonstruktion wählen Sie zwischen 8 mm VSG und 16 mm Doppelstegplatten, die es in verschiedenen Farbschattierungen gibt.
Auch für eine einheitliche Beschattung zu sorgen, ist nicht schwierig, denn steda hat verschiedene Unterglas- und Aufdachmarkisen im Sortiment. Natürlich sind auch Lamellentücher möglich.
Wir hoffen, dass Sie mit Ihren Nachbarn ein gutes und konstruktives Gespräch führen können und eine Lösung finden, mit der allen geholfen ist. Dann steht einem erholsamen Sommer auf der künftig überdachten und vor Regen geschützten Terrasse nichts mehr im Wege!
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