Terrassenüberdachung mit dem Nachbarn teilen – So funktioniert‘s

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Wenn die Terrasse fertig gestellt ist, kann man es kaum erwarten, sie einzuweihen: Mit einer fröhlichen Kaffeerunde, leckerem Grillen oder einem Sonnenbad im neuen Liegestuhl. Damit Ihnen aber plötzlich auftretende Regengüsse nicht die Freude verderben, sollten Sie rechtzeitig auch an den Bau einer Terrassenüberdachung denken.

Und auf dem Weg dorthin gibt es einige Hürden zu meistern…. Im steda-Magazin erfahren Sie heute, mit welchen Unterlagen Sie das Bauamt glücklich machen, und welche Möglichkeiten es gibt, den Nachbarn von Ihrer Terrassenüberdachung zu überzeugen!

Braucht eine Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Regelungen im Baurecht innerhalb der Bundesländer und Gemeinden unterschiedlich sind. Fest steht, wird die Überdachung an das Wohnhaus angebaut, ist es eine Anbaumaßnahme, für die es meistens keine Genehmigung braucht.

Natürlich spielt auch die geplante Größe eine Rolle, aber solange die Überdachung unter 30 Kubikmeter an Platz einnimmt, wird meistens auf eine Baugenehmigung verzichtet.

Wenn es sich um eine freistehende Terrassenüberdachung handelt, gelten dieselben Vorschriften wie auch für Gartenhäuser, Carports und Co. In manchen Bundesländern gibt es für kleine Bauvorhaben dieser Art vereinfachte Verfahren, erkundigen Sie sich einfach beim zuständigen Bauamt.

Vor Erteilung einer Baugenehmigung erfolgt die Antragsstellung, für welche folgende Formulare vonnöten sind:

  • ausgefüllter Bauantrag,
  • detaillierte Beschreibung des geplanten Objekts,
  • Grundriss,
  • Gutachten eines Statikers (hinsichtlich Tragfähigkeit bei Schneelast etc.)
  • Lageplan des Grundstücks (vom Katasteramt).

Erkundigen Sie sich im Vorhinein, welche Unterlagen nötig sind, und reichen Sie alles gesammelt ein. Nachreichungen kosten jede Menge Zeit.

steda-terrassenueberdachung-mit-dem-nachbarn-teilen-1Privates Bauchrecht

Wenn Sie die „Hürden“ des öffentlichen Baurechts nun elegant gemeistert haben, geht es an das private Bauchrecht, im Speziellen das Nachbarrecht. Leider ist dieses in der Praxis oft die größere Hürde, obwohl sich viele Schwierigkeiten durch eine gute und vollständige Kommunikation vermeiden ließen.

Grundsätzlich gilt es, dass Sie bei Bauvorhaben einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück von 3 Metern einhalten müssen. Bei einem kleinen Gartenstück, wie es bei Reihenhäusern üblich ist, sind diese Grenzen nicht einhaltbar, besonders nicht, wenn das Reihenmittelhaus betroffen ist.

Dieser Umstand bedeutet jedoch nicht, dass Sie das Bauvorhaben vergessen müssen, sondern Sie benötigen die schriftliche Zustimmung Ihrer Nachbarn. Das klingt auf dem Papier so einfach umzusetzen, ist aber oftmals ganz schön schwierig, wenn das Einvernehmen mit den Nachbarn nicht das Beste ist.

Im Prinzip bedeutet auch die Verweigerung der Unterschrift Ihrer Nachbarn nicht das Aus für Ihre Terrassenüberdachung. Sie können sich über die Unterschriftenverweigerung hinwegsetzen, und trotzdem bauen. Ihre Nachbarn wiederum können dagegen Widerspruch einlegen, allerdings hat dieser keine aufschiebende Wirkung, und wenn Sie alle sonstigen Vorgaben eingehalten haben, ist der Widerspruch auch meistens erfolglos.

Doch muss es wirklich so weit kommen? Vielmehr sollten Sie sich mit Ihren Nachbarn auf der (noch nicht überdachten) Terrasse zusammensetzen, und gemeinsam überlegen: Vielleicht wünscht sich auch Ihr Nachbar eine Terrassenüberdachung auf seinem Grundstück? Bei einem Reihenhaus ist er auch auf Ihre Gunst angewiesen, denn er wird den erforderlichen Abstand von 3 Metern ebenso wenig einhalten können.

Allerdings gibt es eine Lösung des Problems, mit der eventuell jedem gedient wäre: Haben Sie schon einmal daran gedacht, die Terrassenüberdachung mit Ihrem Nachbarn zu teilen? Wenn es der Terrassenbau des Nachbarn zulässt, wäre die einfachste Methode, eine lange, über beide Grundstücke reichende Terrassenüberdachung zu bauen.

Da man auf diese Weise auch die Kosten teilt, kommt das Endresultat wahrscheinlich günstiger, als wenn jede Partei für sich eine Terrassenüberdachung errichtet.

Die üblicherweise im Handel erhältlichen Bausätze haben nicht die erforderliche Länge, aber wenn Sie dem steda-Onlineshop einen Besuch abstatten, werden Sie feststellen, dass hier auch Sonderanfertigungen nach Maß möglich sind. Egal, ob Sie und Ihr Nachbar sich für eine Terrassenüberdachung aus Aluminium oder Leimholz entscheiden, Sie können bei beiden Varianten Ihr gewünschtes Maß angeben.

Die Eindeckung erfolgt bei steda bei den Überdachungen aus Leimholz grundsätzlich mit Verbundsicherheitsglas (VSG), bei dem Sie die Stärke wählen können (8 oder 10 mm, klar oder matt). Bei der Aluminiumkonstruktion wählen Sie zwischen 8 mm VSG und 16 mm Doppelstegplatten, die es in verschiedenen Farbschattierungen gibt.

Auch für eine einheitliche Beschattung zu sorgen, ist nicht schwierig, denn steda hat verschiedene Unterglas- und Aufdachmarkisen im Sortiment. Natürlich sind auch Lamellentücher möglich.

Wir hoffen, dass Sie mit Ihren Nachbarn ein gutes und konstruktives Gespräch führen können und eine Lösung finden, mit der allen geholfen ist. Dann steht einem erholsamen Sommer auf der künftig überdachten und vor Regen geschützten Terrasse nichts mehr im Wege!

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